Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07   

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https://dejure.org/2008,12967
OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07 (https://dejure.org/2008,12967)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.02.2008 - 4 U 149/07 (https://dejure.org/2008,12967)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 4 U 149/07 (https://dejure.org/2008,12967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegemehrbedarf und Fortkommensschaden eines jugendlichen Behinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06

    Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07
    Während der arbeitsbedingten Abwesenheit des Klägers entfällt die angesichts der Behinderung des Klägers erforderliche Begleitung während des Mittagessens und die Betreuung bei ggf. mehreren Toilettengängen (vgl. die Erwägungen des Senats in OLGR 2007, 859, juris Rdnr. 15).

    Zu berücksichtigen wäre weiterhin, dass mit der Volljährigkeit des Klägers am 30. Juni 2006 ein vom Gesamtpflegebedarf abzusetzender (altersabhängiger) "Sowiesobedarf" wie er von der Rechtsprechung bei Minderjährigen bejaht wird, weggefallen ist (vom OLG Stuttgart 1 U 51/05 v. 13.12.2005 etwa mit 1, 5 Stunden täglich für das Alter von 14 - 18 Jahren angenommen; vgl. auch Senat OLGR 2007, 859, juris Rdnr. 16 - 19).

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07
    Der Beklagte kann von dem Kläger nicht nach Maßgabe der materiellen Kriterien von § 313 Abs. 1 BGB (vgl. zu den insoweit materiellrechtlich maßgeblichen Kriterien der Störung der Geschäftsgrundlage: BGHZ 85, 64, 73; Palandt-Grüneberg, BGB, Kommentar, 67. Aufl. 2008, § 313, Rdnr. 54) i. V. m. § 323 ZPO und Ziffer 2 Abs. 4 des Vergleichs vom 27./29. April 2004 die Herabsetzung des Unterhaltsmehrbedarfs im Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 31. August 2006 von monatlich EUR 1.110,00 auf EUR 900, 00 und für den Zeitraum nach dem 1. September 2006 auf EUR 600, 00 verlangen, weil eine schwerwiegende Änderung der für den Vergleichsschluss maßgeblichen Umstände nicht vorliegt.

    2) Die Voraussetzungen für eine Reduzierung der monatlichen Zahlung für den Unterhaltsmehrbedarf des Klägers wegen einer wesentlichen Veränderung der hierfür maßgebenden Umstände nach den §§ 323 ZPO i. V. m. 313 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu allg. BGHZ 85, 64, 73) liegen nicht vor.

  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 1 U 51/05

    Ermittlung des dem Geschädigten zu ersetzenden behinderungsbedingten

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07
    Zu berücksichtigen wäre weiterhin, dass mit der Volljährigkeit des Klägers am 30. Juni 2006 ein vom Gesamtpflegebedarf abzusetzender (altersabhängiger) "Sowiesobedarf" wie er von der Rechtsprechung bei Minderjährigen bejaht wird, weggefallen ist (vom OLG Stuttgart 1 U 51/05 v. 13.12.2005 etwa mit 1, 5 Stunden täglich für das Alter von 14 - 18 Jahren angenommen; vgl. auch Senat OLGR 2007, 859, juris Rdnr. 16 - 19).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Zutreffend werden deshalb in solchen Fällen auch der Beruf, die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern herangezogen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 48; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 1101, 1102; OLG Schleswig, OLGR 2009, 305, 308).
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Der Senat schätzt im Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung und vergleichbarer obergerichtlicher Rechtsprechung den Nettostundenlohn für den geltend gemachten Zeitraum von Januar 2006 bis 31.12.2009 auf einheitlich 9, 50 EUR netto und von 2010 bis zum 16.01.2014 auf 10, 50 EUR netto (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.02.2008 - 4 U 149/07 - "zwischen 9, 00 und 10, 00 EUR ab 2005"; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.12.2017 - 20 U 19/14 - "Tagespflegezeiten 12, 00 EUR brutto bis 2010 und 16.00 EUR brutto ab 2010"; und 20 U 34/14 - von 2003 bis 2013 "durchschnittlich 10, 00 EUR netto").
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3313/13

    Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs durch zögerliches Regulierungsverhalten des

    Nur in solchen Fällen können der Beruf, die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern die überragende Bedeutung gewinnen, die die Klägerin ihnen beimessen möchte (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 48; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 1101, 1102; OLG Schleswig OLGR 2009, 305, 308).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21

    Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, können zudem bei der Prognose die Berufe sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikationen bei der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern herangezogen werden (BGH NJW 2011, S. 1148; OLG Schleswig OLGR 2009, S. 305; OLG Frankfurt VersR 1989, S. 48; OLG Karlsruhe VersR 1989, S. 1101; Pardey in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 4, Rn. 196).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7603
OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2008 - 4 U 137/06 (https://dejure.org/2008,7603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 434
    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderung als Sachmangel des verkauften Unternehmens

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsansprüche beim Unternehmenskauf wegen nachteiliger Abweichung der Werthaltigkeit von Kundenforderungen gegenüber den bilanzierten Werten

  • Betriebs-Berater

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als Sachmangel

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 462 a. F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 462 a.F.
    Gewährleistungsansprüche beim Unternehmenskauf wegen nachteiliger Abweichung der Werthaltigkeit von Kundenforderungen gegenüber den bilanzierten Werten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als Sachmangel

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Unternehmenskauf: Werthaltigkeit von Kundenforderungen bestimmt den Unternehmenswert mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel beim Unternehmenskauf

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unternehmenskauf: Werthaltigkeit von Kundenforderungen bestimmt den Unternehmenswert mit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    aa) Beim Verkauf sämtlicher Gesellschaftsanteile einer GmbH finden hinsichtlich der Gewährleistung die Regeln über den Unternehmenskauf Anwendung (vgl. BGH, NJW 1969, 184).

    Für die Frage, ob das verkaufte Unternehmen im Sinne des Gewährleistungsrechts einen Mangel aufweist, kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die Mängel einzelner Vermögensgegenstände auf den Wert und die Brauchbarkeit des gesamten Unternehmens auswirken (vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556).

    Wirken sich die nachteiligen Eigenschaften bestimmter Vermögensgegenstände auf den Wert des Unternehmens aus, ist in jedem Fall von einem Sachmangel des Unternehmens auszugehen, und zwar auch dann, wenn - bezogen auf den einzelnen Vermögensgegenstand - ein Rechtsmangel vorläge (wie z.B. bei einer Verpfändung bestimmter Gegenstände oder beim Nichtvorhandensein bestimmter in der Bilanz aktivierter Forderungen; vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556; Baumbach/Hopt, a.a.O., Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46).

  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Für die Frage, ob das verkaufte Unternehmen im Sinne des Gewährleistungsrechts einen Mangel aufweist, kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die Mängel einzelner Vermögensgegenstände auf den Wert und die Brauchbarkeit des gesamten Unternehmens auswirken (vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556).

    Wirken sich die nachteiligen Eigenschaften bestimmter Vermögensgegenstände auf den Wert des Unternehmens aus, ist in jedem Fall von einem Sachmangel des Unternehmens auszugehen, und zwar auch dann, wenn - bezogen auf den einzelnen Vermögensgegenstand - ein Rechtsmangel vorläge (wie z.B. bei einer Verpfändung bestimmter Gegenstände oder beim Nichtvorhandensein bestimmter in der Bilanz aktivierter Forderungen; vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556; Baumbach/Hopt, a.a.O., Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46).

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1970, 556) hat beim Verkauf eines Unternehmens in einem Ausnahmefall neben der Sachmängelhaftung auch die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers für anwendbar erklärt.

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Daraus ergibt sich unmittelbar die Anwendung der kurzen gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß § 477 Abs. 1 BGB a.F. (vgl. BGHZ 85, 367).

    Es kann sich hierbei beispielsweise um Mängel von Maschinen handeln, die zum Betriebsvermögen gehören (vgl. beispielsweise BGHZ 85, 367, 368) oder auch um die rechtlichen Verhältnisse einzelner Aktiva, beispielsweise bei fehlendem Eigentum an bestimmten Gegenständen oder Nichtbestehen von aktivierten Forderungen (vgl. BGH, WM 1974, 312, 313; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 33. Aufl. 2008, Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46; Honsell in Staudinger, BGB, 1995, § 459 BGB Rn. 86).

  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 17/73

    Voraussetzungen der Wissenszurechnung Dritter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06
    Es kann sich hierbei beispielsweise um Mängel von Maschinen handeln, die zum Betriebsvermögen gehören (vgl. beispielsweise BGHZ 85, 367, 368) oder auch um die rechtlichen Verhältnisse einzelner Aktiva, beispielsweise bei fehlendem Eigentum an bestimmten Gegenständen oder Nichtbestehen von aktivierten Forderungen (vgl. BGH, WM 1974, 312, 313; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 33. Aufl. 2008, Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46; Honsell in Staudinger, BGB, 1995, § 459 BGB Rn. 86).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil Literatur wird jedoch nach wie vor an den vor der Schuldrechtsreform vom BGH entwickelten Grundsätzen festgehalten (zur Rechtsprechung des BGH vor der Schuldrechtsreform siehe nur das Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76), dass Mängel an einzelnen Sachen nur zur Anwendbarkeit des Sachmangelgewährleistungsrechts führen können und dass das Unternehmen insgesamt nur dann mangelhaft ist, wenn der Mangel des einzelnen Gegenstands auf den Wert oder die Funktionstauglichkeit des Unternehmens im Ganzen durchschlägt, indem er z. B. dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert, die Marktstellung des Unternehmens gefährdet oder sonst die Tauglichkeit, Brauchbarkeit oder den Wert des Unternehmens als Ganzes erheblich beeinträchtigt und damit dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert ist (so OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2009, 12 U 20/08, DB 2009, 2259, 2260; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. August 2008, 4 U 137/06, Rn. 25 - zitiert nach juris; BeckOK- Faust, BGB, § 453 Rn. 27; Staudinger- Beckmann , BGB Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; Baumbach/Hopt- Hopt , HGB, 34. Aufl. 2010, Einl vor § 1 Rn. 46; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27f., MünchKomm- Thiessen , HGB, 3. Aufl. 2010, Anh § 25 Rn. 79 ff.).
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